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I. Vorwort
Der Schulbetrieb sowie das gesamte Unterrichtsgeschehen erfordern von jedem rücksichtsvolles Verhalten und pflegliche Behandlung aller Sachgüter. Von diesen Voraussetzungen ausgehend, wurde diese Schulordnung erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden Regeln, Normen und Werte für unsere Schule von LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern erarbeitet. Dabei haben sie sich an folgenden übergeordneten Zielen orientiert. 

Die Würde des Menschen ist unantastbar, d. h. 
Jede/r Schüler/in hat das Recht darauf, dass es ihm/ihr in der Schule körperlich und seelisch gut (er-)geht.
- Wir verhalten uns so, dass niemand verletzt wird.
- Wir gehen rücksichtsvoll und freundlich mit unseren MitschülerInnen und LehrerInnen  um.
- Wir sind hilfsbereit, wenn jemand alleine nicht weiterkommt.
- Wir zeigen Mitgefühl, wenn wir merken, dass es jemandem nicht gut geht.
- Wir sind für das körperliche und seelische Wohlbefinden unserer MitschülerInnen verantwortlich.

Alle Menschen sind gleich
- Wir achten jeden Menschen, egal welcher Nationalität, welcher Religion, welchen Alters und welchen Geschlechts.
- Wir sind gerecht gegenüber all unseren MitschülerInnen und gestehen allen die gleichen Rechte zu.
- Wir wollen niemanden ärgern oder ausgrenzen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass niemand bedroht, erpresst oder unterdrückt wird.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern
- Wir lassen auch andere zu Wort kommen und ihre Meinung gelten, auch wenn sie sich von unserer eigenen unterscheidet.

„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo das Recht des Anderen beginnt.“
Daraus ergeben sich für unsere schulische Gemeinschaft Regeln, die sich auf
• Schulgebäude und Schulbereich,
• den Schulbetrieb,
• die gesamte Unterrichtszeit und auf alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen beziehen.
 


II. Regeln, Nomen und Werte
      „Der gute Ton“
Das Zusammenleben in unserer schulischen Gemeinschaft erfordert von uns allen einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander.

• Wir nennen unsere MitschülerInnen beim Vornamen.
• Wir hören einander zu und lassen einander ausreden.
• Wir reden erst dann, wenn wir dazu aufgefordert werden.
• Wir nehmen Rücksicht auf unsere MitschülerInnen.
• Wir kauen während des Unterrichts kein Kaugummi.
• Wir sitzen ohne Kopfbedeckung im Klassenraum.
• Wir stehen zur Begrüßung auf.

Über Konsequenzen bei Verstößen gegen den „guten Ton“ informiert eine Klassenordnung. 
Permanentes Stören und/oder provokantes Verhalten führt zu weiteren Konsequenzen.


III. Das Verhalten vor und nach dem Unterricht
a) Vor dem Unterricht
 1. SchülerInnen, die mit dem Fahrrad oder Moped zur Schule kommen, müssen bei Erreichen des Schulgeländes wegen der erhöhten Unfallgefahr absteigen und schieben ihre Räder/Mopeds zum besonders gekennzeichneten Parkplatz.
 2. Vor Beginn der 1. Unterrichtsstunde versammeln sich die SchülerInnen auf dem Pausenhof der Realschule.
 3.  Beim Gongzeichen um 7:45 Uhr begeben sich alle SchülerInnen ohne Drängeln in ihre Unterrichtsräume. Die Zeit bis zum Eintreffen der FachlehrerInnen sollte zur Einstellung auf die Unterrichtsstunde dienen. Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht erlaubt.
 4. Bei Regenwetter entscheiden die aufsichtsführenden LehrerInnen, ob die SchülerInnen bis zum Gongzeichen auf dem Pausenhof bleiben oder sich in der Eingangshalle aufhalten.
 5.  SchülerInnen, deren Unterricht erst zur 2. Stunde oder später beginnt, dürfen die Gebäude erst mit dem Gongzeichen betreten, das die vorgehende Stunde beendet. Es ist nicht erlaubt, Taschen und dergleichen vorher in die Schule zu 
bringen. SchülerInnen, die sich vor diesem Gongzeichen auf dem Schulgelände befinden, dürfen sich nur auf dem unteren Pausenhof aufhalten, um den Unterricht nicht zu stören. Bei Regenwetter ist der Aufenthalt unter dem Dach des Pausenhofes erlaubt.
 6. Sollte der/die Fachlehrer/in 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen sein, so meldet der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
b) Nach dem Unterricht
 1. Alle SchülerInnen verlassen nach Beendigung der Unterrichtszeit ihren Klassenraum und das Schulgelände. SchülerInnen mit Fahrrädern und Mopeds verhalten sich bei der Abfahrt vom Schulgelände so, dass MitschülerInnen nicht gefährdet oder behindert werden. Im Übrigen gilt beim Verlassen des Schulgeländes die StVO.
 2. SchülerInnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren, sollten sich an den Haltestellen außerhalb des Schulgeländes so verhalten, dass ihr Benehmen nicht zu Beschwerden Anlass gibt.
 3. Nur in Ausnahmefällen dürfen sich SchülerInnen nach Ende des Unterrichts mit Erlaubnis in der Schule und auf dem Schulgelände aufhalten.
 4. Nach dem Unterricht werden die Unterrichts- und Klassenräume in aufgeräumtem Zustand verlassen:
Stühle auf die Tische, Unrat in den Papierkorb, Tafel putzen u. a. m.
Jede/r Schüler/in ist für seinen/ihren Platz verantwortlich.

IV. Aufenthalt im Gebäude/Regelungen für den Sportunterricht
 1. Verhalten im Schulgebäude während des Stundenwechsels und zwischen dem ersten und zweiten Schellen.
Alle SchülerInnen begeben sich ruhig und ohne Hast in die Unterrichtsräume und verbleiben dort in Ruhe, bis der/die Fachlehrer/in kommt.
 2. In den Klassenräumen sitzt jede/r SchülerIn auf seinem/ihrem Platz und bereitet sich auf die Unterrichtsstunde vor. Lärmen und Toben sind strengstens untersagt. Dies führt zu Verletzungen und Sachbeschädigungen, wofür der/die SchülerIn bzw. die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht werden können.
  Solange der/die Lehrer/in noch nicht im Raum ist, ist die Benutzung der Tafel und anderer schulischer Geräte untersagt.
 3. Vor Fachstunden (außer Sport, s. Punkt 4) warten alle SchülerInnen im Klassenraum oder an den ihnen von dem/der Fachlehrer/in zugewiesenen Stellen, der/die sie dort abholt. Die SchülerInnen halten das für diese Stunden erforderliche Lern- und Arbeitsmaterial bereit. Nach Fachstunden in der 2., 4. bzw. 6. Stunde begeben sich die SchülerInnen mit ihren Sachen sofort zum Pausenhof, nicht erst in die Klassen. Die Taschen werden bis zum Ende der Pause im Pausenhof abgelegt. (Über Ausnahmen entscheidet in Einzelfällen der/die Fachlehrer/in.)
 4. Das Verhalten vor und nach dem Sportunterricht
  a) Mit dem ersten Gongzeichen begeben sich die Sportgruppen vor den Eingang 
der Dreifachsporthalle, auch die Gruppen, die von dem/der Sportlehrer/in zu einer anderen Sportstätte, zum Schwimmbad oder auf den Sportplatz geführt werden.
  c) Bei Regenwetter versammeln sich die Sportgruppen unter dem Regendach des Pausenhofes.
  d) Aus Sicherheits- und Ordnungsgründen betritt oder verlässt kein/e Schüler/in bzw. keine Schwimmgruppe ohne ausdrückliche Genehmigung des/der Sportlehrer/in das Schwimmbad.
  e) Wegen des öffentlichen Badebetriebes und des Ansehens unserer Schule in der Öffentlichkeit wird von allen SchülerInnen im Schwimmbad ruhiges, diszipliniertes Verhalten und äußerste Rücksichtnahme gegenüber Badegästen und Schwimmbadpersonal erwartet.
 5. Während des Stundenwechsels bleiben alle SchülerInnen in den Klassen und verhalten sich entsprechend ruhig. Ausnahmen sind gegeben für solche SchülerInnen, die
  a) von dem/der Lehrer/in einen Auftrag erhalten haben;
  b) Lehrmittel beschaffen sollen;
  c) als Klassensprecher/in zum Vertretungsplan gehen;
  d) die Toiletten aufsuchen müssen;
  e) im Rahmen des Kursunterrichts die Räume wechseln.

V. Regelungen für das Verhalten im Fröbelschulgebäude 
 1.  Mit dem Gongzeichen um 7:45 Uhr gehen die SchülerInnen zur Fröbelschule und betreten ihre Klassenräume.
 2. a) In den beiden großen Pausen verlassen alle SchülerInnen die Klassenräume und begeben sich sofort und auf direktem Wege auf das Pausengelände des Hauptgebäudes. Der Zugang zum Pausenhof ist seitwärts des Hauptgebäudes entlang der Turnhalle. Ein Durchqueren des Hauptgebäudes ist nicht gestattet.
  b) Das gesamte Pausengelände ist markiert und auf dem Plan zu sehen. 
Der Aufenthalt auf den Wegen und vor der Sporthalle ist nicht gestattet, da sie nicht zum Schulhof gehören.
  c) Die Rasenfläche darf nicht betreten werden, wenn sie nass ist, um unnötige Verschmutzungen in den Klassenräumen zu vermeiden.
  d) Alle SchülerInnen begeben sich erst mit dem Gongschlag zum Ende der Pause zügig auf direktem Wege zum Fröbelgebäude bzw. in die übrigen Unterrichtsräume. Das gilt auch für die Sporthalle. 
 3.  Beim Stundenwechsel bleiben die SchülerInnen in ihren Klassenräumen.
 4.  Der Fahrstuhl darf nicht benutzt werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, andere Räumlichkeiten (Flure und Klassenräume) der Fröbelschule zu betreten.
 5.  Die Klassenbücher müssen nach dem Unterricht ins Hauptgebäude gebracht werden. Sie dürfen nicht von SchülerInnen mit nach Hause genommen werden.
 6.  Jede/r Schüler/in sollte sich stets bewusst sein, dass er/sie Gast im Gebäude der Fröbelschule ist. Er/Sie sollte sich entsprechend rücksichtsvoll gegen jedermann verhalten.
 7.  Um ein vernünftiges Miteinander zu gewährleisten, sollten sich alle an diese Regeln halten. Wer dennoch diese Regeln verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen.

IV. Aufenthalt im Gebäude/Regelungen für den Sportunterricht
 1. Verhalten im Schulgebäude während des Stundenwechsels und zwischen dem ersten und zweiten Schellen.
Alle SchülerInnen begeben sich ruhig und ohne Hast in die Unterrichtsräume und verbleiben dort in Ruhe, bis der/die Fachlehrer/in kommt.
 2. In den Klassenräumen sitzt jede/r SchülerIn auf seinem/ihrem Platz und bereitet sich auf die Unterrichtsstunde vor. Lärmen und Toben sind strengstens untersagt. Dies führt zu Verletzungen und Sachbeschädigungen, wofür der/die SchülerIn bzw. die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht werden können.
  Solange der/die Lehrer/in noch nicht im Raum ist, ist die Benutzung der Tafel und anderer schulischer Geräte untersagt.
 3. Vor Fachstunden (außer Sport, s. Punkt 4) warten alle SchülerInnen im Klassenraum oder an den ihnen von dem/der Fachlehrer/in zugewiesenen Stellen, der/die sie dort abholt. Die SchülerInnen halten das für diese Stunden erforderliche Lern- und Arbeitsmaterial bereit. Nach Fachstunden in der 2., 4. bzw. 6. Stunde begeben sich die SchülerInnen mit ihren Sachen sofort zum Pausenhof, nicht erst in die Klassen. Die Taschen werden bis zum Ende der Pause im Pausenhof abgelegt. (Über Ausnahmen entscheidet in Einzelfällen der/die Fachlehrer/in.)
 4. Das Verhalten vor und nach dem Sportunterricht
  a) Mit dem ersten Gongzeichen begeben sich die Sportgruppen vor den Eingang 
der Dreifachsporthalle, auch die Gruppen, die von dem/der Sportlehrer/in zu einer anderen Sportstätte, zum Schwimmbad oder auf den Sportplatz geführt werden.
  c) Bei Regenwetter versammeln sich die Sportgruppen unter dem Regendach des Pausenhofes.
  d) Aus Sicherheits- und Ordnungsgründen betritt oder verlässt kein/e Schüler/in bzw. keine Schwimmgruppe ohne ausdrückliche Genehmigung des/der Sportlehrer/in das Schwimmbad.
  e) Wegen des öffentlichen Badebetriebes und des Ansehens unserer Schule in der Öffentlichkeit wird von allen SchülerInnen im Schwimmbad ruhiges, diszipliniertes Verhalten und äußerste Rücksichtnahme gegenüber Badegästen und Schwimmbadpersonal erwartet.
 5. Während des Stundenwechsels bleiben alle SchülerInnen in den Klassen und verhalten sich entsprechend ruhig. Ausnahmen sind gegeben für solche SchülerInnen, die
  a) von dem/der Lehrer/in einen Auftrag erhalten haben;
  b) Lehrmittel beschaffen sollen;
  c) als Klassensprecher/in zum Vertretungsplan gehen;
  d) die Toiletten aufsuchen müssen;

VI. Verhalten während der großen Pausen
 1. Zu Beginn der beiden großen Pausen verlassen alle SchülerInnen unverzüglich die Schulgebäude und gehen auf den Pausenhof. Der/Die Fachlehrer/in verlässt als Letzte/r den Klassenraum.
 2.  Die SchülerInnen halten sich während der Pause auf dem Pausenhof auf. Die Toilettenvorräume gehören nicht zum Pausenhof. Der Aufenthalt zu mehreren SchülerInnen in einer Toilettenkabine ist nicht gestattet.
 3. Der Aufenthalt auf dem Abstellplatz bei den Fahrrädern, vor der Sporthalle und auf den davorliegenden Grünflächen ist nicht erlaubt.
 4. Alle SchülerInnen müssen sich während der Pausen so verhalten, dass niemand verletzt wird. Ausdrücklich ist das Schneeballwerfen im Winter untersagt.
 5. Bei schlechtem Wetter dürfen sich die SchülerInnen in der Eingangshalle und den unteren Korridoren des Hauptgebäudes aufhalten. Die SchülerInnen, die im Gebäude der Fröbelschule unterrichtet werden, dürfen sich dort aufhalten. Den Anweisungen des/der aufsichtsführenden Lehrer/in ist dabei Folge zu leisten.
 6. Das Schulgelände darf auf keinen Fall verlassen werden. Ausnahmen regelt der/die aufsichtsführende LehrerInnen/in.
 7. Selbstverständlich gilt das grundsätzliche Rauchverbot für alle auch in den Pausen.
 8. Für die Sauberkeit des Schulhofes sollte sich jede/r Schüler/in mitverantwortlich fühlen. In den Pausen am Schulkiosk erworbene Getränke und Esswaren werden auf dem Pausenhof verzehrt.

VII. Handys
Handys dürfen an der Städtischen Realschule Werl nicht benutzt werden. Dies gilt für das gesamte Schulgelände.
 
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